Nach der politischen Wende am 9. November 1989 und der Einheit Deutschlands lösten sich die politischen Gegensätzlichkeiten und Weltanschauungen von Ost und West langsam auf.
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Die massive Weltbedrohung durch das Wettrüsten der Weltmächte fand ein Ende. Aus den erbitterten Feinden wurden Partner, Grenzen wurden überflüssig.
Auch die engmaschige Grenzstaffelung an der innerdeutschen Grenze und West-Berlins hatte keinen Bestand mehr.
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Nach dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gem. § 23 am 3. Oktober 1990 erfolgte die Gründung der neuen Bundesländer.
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Bis Mitte der 90er Jahre wurden dann die Grenzsperranlagen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR abgebaut. Eigens dafür gegründete Firmen hatten die Aufgabe des Abbaues und der Entsorgung aller Sperr- und Kontrolleinrichtungen an der Staatsgrenze der DDR. Der an der früheren Staatsgrenze verlaufende Kolonnenweg wurde aus wirtschaftlichen Überlegungen durchgängig belassen.
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Auch die im früheren Grenzgebiet der DDR befindlichen Grenzkasernen, übungsanlagen der Grenztruppen und Fernmeldeanlagen sowie Einrichtungen zu Kontrollzwecken der Deutschen Volkspolizei blieben stehen - diese sind heute meißt umgebaut oder dem Verfall überlassen.
Die Einteilungen der 58 Grenzabschnitte im Verlauf der früheren innerdeutschen Grenze wurde bestandlos, die Erhaltung war nicht mehr notwendig.
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