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Grenzdenkmale Akzeptanz
 
Die Vermittlung von Akzeptanz sowie einer historisch nachhaltigen Wertigkeit für die Grenzdenkmale an der ehemaligen innerdeutschen Grenze und West-Berlin, steht oft vor einer großen Herausforderung.
Zum einen ist die Zeit der Teilung Deutschlands noch eine sehr kurze geschichtliche Zeitspanne, die bei vielen Menschen noch sehr präsent ist.
Zum anderen haben gerade Menschen, die unmittelbar im Grenzgebiet wohnten und die Einschränkungen durch die Grenze tagtäglich erleben mußten, verständliche Vorbehalte und z. T. auch Unverständnis im Umgang mit den Denkmalen an der Grenze. Aber auch für Fachleute ist der nachhaltige und konsequente Umgang mit der Denkmalsituation im früheren Grenzgebiet eine neue Aufgabenstellung.
Unter der Trägerschaft des gemeinnützigen und besonders förderungswürdigen Deutschen Kuratoriums zur Förderung von Wissenschaft, Bildung und Kultur e.V. werden eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Unterstützung der Erhaltung dieser Grenzdenkmäler angeboten.
 
Denkmalpatenschaften
 
Mit einer Denkmalpatenschaft können Personen, Gruppen, Vereine, Schulen u.a. einen festen monatlichen Beitrag (mind. 25,- Euro) zu Gunsten der Erhaltung eines Grenzdenkmales spenden.
Die Patenschaft läuft min. 24. Monate. Die Spendenbeträge sind steuerlich abzugsfähig. Eine entsprechende Bescheinigung wird ausgestellt.
Der Denkmalpate erhält eine persönliche Patenschaftsurkunde, ebenso sind Presseveröffentlichungen möglich.

 
© Grenzland Bildstelle Deutsches Kuratorium e.V.
Übergabe der Patenschaftsurkunde an Frau Weth- Bauer durch den Kulturbeauftragten
des Deutschen Kuratoriums e.V., Herrn Stefan Labus.
 
Kultur- Stiftungsfonds
 
Kultur- und Stiftungsfonds sind langfristige Fördervereinbarungen die von Personen oder Körperschaften eingegangen werden können.
Kultur- Stiftungsfonds widmen sich der langfristigen gemeinnützigen Förderung der Denkmalpflege, Denkmalforschung und Sicherung von Grenzdenkmalen.
Kultur- und Stiftungsfonds werden vertraglich, notariell oder privatrechtlich abgeschlossen und sind Teil des Fond-Hilfsprogramms der gemeinnützigen Vereinigung.
Der Mindestbetrag liegt bei 5.000,- Euro, dieser kann in Teilbeträgen eingebracht werden. Es wird eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.
Der Stifter eines solchen Kultur- und Stiftungsfonds kann die Namensgebung des Fonds bestimmen. Ebenso kann der Fonds zu Werbezwecken durch den Fondsstifter genutzt werden.
Neben einer vertraglichen Vereinbarung sind eine Feierstunde sowie Pressemitteilungen vorgesehen.
 
Weiterbildungen / Besichtigungen
 
Neben der finanziellen Unterstützung zur Erhaltung, Erforschung und Sicherung von Grenzdenkmalen gibt es zahlreiche Möglichkeiten von Besichtigungen und Exkursionen an denkmalgeschützten Grenzanlagen. Eine Schwerpunktregion ist hierbei der Südthüringer Raum.
Innerhalb des deutsch-deutschen Freilandmuseums mit Mahn- und Gedenkstätten zur Deutschen Teilung (Kulturdenkmalensemble und Archäologisches Bodendenkmal Thüringens) werden regelmäßig Gruppenführungen, Weiterbildungen oder Exkursionen angeboten. Voranmeldungen sind hier erforderlich!
 
Information: www.deutsches-kuratorium.de

 
© Grenzland Bildstelle Deutsches Kuratorium e.V.
Schulklasse bei einer Führung innerhalb der denkmalgeschützen Grenzanlagen
im Deutsch-deutschen Freilandmuseum
 
Arbeitsmaterialien
 
Im Rahmen des Forschungsdienstes gibt es eine Vielzahl von Materialien wie z.B. Buchwerke, Arbeitsblätter, Broschüren zu Themen der Denkmalpflege an der ehemaligen innerdeutschen Grenze sowie der damaligen Grenzsituation. Siehe auch: "Literaturportal"
Dokumentarische Ergebnisse und Stellungnahmen zur Denkmalerforschung können gegen Kostenerstattung bezogen werden.
Referenten/Dozenten zu Zeitzeugen Gespräche oder Themen wie "Deutsche Einheit", "Grenzgeschichte" oder der "Denkmalpflege im Verlauf der früheren Grenze" können auf Anfrage gern vermittelt werden.