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Grenzdenkmale innerdeutsche Grenze
 
Die Grenzdenkmale an der früheren innerdeutschen Grenze und Berlin umfassen zwei Denkmalkategorien:
 
1. Zum einen Relikte der Grenzmarkierung der Staatsgrenze der DDR zur Bundesrepublik Deutschland, das sind u.a. Grenzsteine (Grenzkommission) sowie Grenzsäulen mit schwarz-rot-gelben Farbanstrich. Und für Gewässer schwimmende Grenzbojen.
 
Aber auch Grenzgräben und Erderhebungen zur Markierung der Landesgrenze zählen hierzu.
 
2. Zum weiteren Monumente und Baulichkeiten der umfänglichen Grenzsperranlagen der DDR. Das können u.a. Grenztürme, Erdbunker, Grenzzaun, Kasernen, Unterkünfte, Übungsanlagen, Kolonnenwege und Erdverteidigung-Sicherungsstellungen der DDR-Grenztruppen sein.
 
Selbst der kurze Zeitraum von Feldwachen, Anfang der 60er Jahre an der DDR Grenze, steht im Zusammenhang mit dieser Denkmalsituation.
 
Aber auch Kontrolleinrichtungen/Unterkünfte und Passierpunkte sowie Beobachtungstürme der Deutschen Volkspolizei zählen hierzu.
 
Auch das Ministerium für Staatssicherheit machte seinen Einfluß an der Staatsgrenze West der DDR sowie West- Berlin geltend.
 
Natürlich auch die im westlichen Teil der Grenze gelegenen Zollwege, Grenzaussichtstürme und Informationseinrichtungen sowie militärische Kontrollanlagen und Einrichtungen der Alliierten Streitkräfte in Deutschland zählen ohne Zweifel heute als Grenzdenkmale.

 
© Grenzland Bildstelle Deutsches Kuratorium e.V.
DDR-Grenzturm bei Behrungen

 
© Grenzland Bildstelle Deutsches Kuratorium e.V.
Beobachtungsturm US Army bei Lüderbach
 
Die Grenzdenkmale an der ehemaligen innerdeutschen Grenze und West-Berlin zählen zu einem bislang wenig beachteten Bereich der Landesgeschichte.
 
Denkmalensembles finden sich nur an wenigen Orten der Teilung. Die Vermittlung von länderübergreifenden Denkmalsituationen erfährt derzeit ebenfalls nur wenig Akzeptanz.